Implan­to­lo­gie - Nachsorge  

Ein Implan­tat, also die neue Tit­an­wur­zel, mit sei­ner Supra­kon­struk­tion, z. B. einer Krone, gleicht in vie­ler Hin­sicht einem natür­li­chen Zahn; für sei­nen Ersatz ist es kon­stru­iert wor­den. Solange der Implan­tat­kör­per fest und geschützt all­sei­tig von Kno­chen umge­ben ist, braucht man keine Angst zu haben, dass er sich lockert.

Vor­aus­set­zun­gen hier­für sind, dass das Zahn­fleisch reiz­los am Implan­tat­hals anliegt und die Pro­these aus­ge­gli­che­nen Kau­kräf­ten ohne Fehl­be­las­tun­gen aus­ge­setzt ist.
Hoch­wer­tige Implan­tat­ver­sor­gun­gen blei­ben aber nur dann lang­fris­tig und erfolg­reich im Mund, wenn sie einem eng­ma­schi­gen Kon­troll­sys­tem (Recall) unter­wor­fen wer­den. Ver­nach­läs­sigt der Pati­ent diese Kon­troll­ter­mine, wer­den oft­mals die ers­ten Anzei­chen eines bevor­ste­hen­den Implan­tat­ver­lus­tes über­se­hen. Regel­mä­ßige Kon­trol­len sind unab­ding­bare Vor­aus­set­zun­gen, einen implan­tat­ge­tra­ge­nen Zahn­er­satz lebens­lang funk­ti­ons­tüch­tig zu erhalten.

Das Ziel des Recalls ist es, die kri­ti­schen Berei­che stän­dig im Auge zu behal­ten. Alle 3 bis 6 Monate sollte sich der Pati­ent zu einem Recall ein­fin­den. Hier­für erhält er einen fes­ten Ter­min oder wird auto­ma­tisch ange­schrie­ben. Das Recall umfasst die Begut­ach­tung des Zahn­flei­sches, die Prü­fung der Implan­tat­kon­struk­tion auf etwaige Locke­run­gen und Män­gel, die Begut­ach­tung der Pro­the­sen­funk­tion, die Über­prü­fung der Mund­hy­giene und ggf. die Anfer­ti­gung von Foto­auf­nah­men. In grö­ße­ren Abstän­den schließt das Recall eine Doku­men­ta­tion der Kie­fer­kno­chen­ver­hält­nisse mit­hilfe von Rönt­gen­auf­nah­men ein. Dies ist not­wen­dig, um einen begin­nen­den Kno­chen­ab­bau recht­zei­tig zu erken­nen. Wäh­rend des Kon­troll­ter­mins ist es vor­dring­lichste Auf­gabe, jede Ansamm­lung von Zahn­stein oder Belä­gen um und an der Implan­tat­kon­struk­tion sofort zu ent­fer­nen. Geschieht dies nicht, kommt es zu einer Zahn­flei­sch­ent­zün­dung, die unwei­ger­lich zu Kno­chen­ab­bau unmit­tel­bar am Implan­tat führt. Ent­spre­chend einer „Paro­don­ti­tis“, also einer Zahn­flei­sch­ent­zün­dung am natür­li­chen Zahn, spricht man in die­sem Falle von einer „Peri­im­plan­ti­tis“. Tritt diese Zahn­flei­sch­ent­zün­dung auf und wird sie nicht sofort im Anfangs­sta­dium behan­delt, sind Locke­rung und Implan­tat­ver­lust vorbestimmt.

Anläss­lich des Recalls muss auch die Supra­kon­struk­tion auf ihre Funk­tion über­prüft wer­den. Beson­de­res Augen­merk ist auf eine aus­ge­gli­chene Belas­tung beim Kauen zu rich­ten. Über­höhte und/oder fehl­ge­lei­tete Kau­kräfte füh­ren zu einer Lösung des Implantat-Knochen-Verbundes mit nach­fol­gen­der Lockerung.

Gele­gent­lich sind im Rah­men der Nach­schau­ten klei­nere zahn­ärzt­li­che Ein­griffe not­wen­dig: Implan­ta­t­rei­ni­gung, Wie­der­be­fes­ti­gung gelo­cker­ter Pro­the­sen­teile, Schrau­ben­wech­sel, Behand­lung einer Zahn­flei­sch­ent­zün­dung. Diese klei­nen Repa­ra­tu­ren sind für den Pati­en­ten wenig belas­tend und müs­sen nur aus­nahms­weise unter örtli­cher Betäu­bung vor­ge­nom­men werden.