Implan­ta­tion - prak­ti­scher Ablauf  

Die Implan­ta­tion, also das Ein­brin­gen eines Implan­tats in den Kie­fer­kno­chen, ist ein chir­ur­gi­scher Ein­griff. Und jede Ope­ra­tion löst bei dem, der das noch vor sich hat, zunächst ein­mal Angst aus. Das ist ver­ständ­lich, zumal schon die halb­jähr­li­che Kon­trolle beim Zahn­arzt für die meis­ten nicht völ­lig angst­frei ist; Mund und Zähne sind ein sen­si­bler Bereich. Eine Zahn­im­plan­ta­tion ist jedoch im Nor­mal­fall nicht schlim­mer, als wenn ein Zahn ope­ra­tiv enfernt wird.

Der Ein­griff wird in der Regel in örtli­cher Betäu­bung vor­ge­nom­men. Der Pati­ent bekommt eine Lokalan­äs­the­sie und ist somit völ­lig schmerz­frei. In Aus­nah­me­fäl­len kann die Implan­ta­tion auch in All­ge­m­ein­nar­kose erfol­gen. Dies sollte jedoch nur in Kli­ni­ken oder spe­zi­ell dafür aus­ge­rüs­te­ten Pra­xen erfolgen.

Sobald die örtli­che Betäu­bung gut wirkt, wird zunächst mit einem Schnitt die Schleim­haut über dem Kie­fer­kno­chen geöff­net und somit der Ort für die vor­ge­se­hene Implan­ta­tion frei­ge­legt. Mit Spe­zi­al­boh­rern wer­den nun in meh­re­ren Ein­zel­schrit­ten Boh­run­gen im Kno­chen vor­ge­nom­men, die exakt der Dicke und Länge der Implan­tate entsprechen.

Dann wer­den die Implan­tate in die dafür vor­be­rei­te­ten Bohr­lö­cher ein­ge­setzt. Zuletzt wird auf jedes ein­ge­brachte Implan­tat eine Deck­schraube geschraubt und die Schleim­haut dar­über ver­näht. Das Set­zen eines Ein­zel­zahn­im­plan­tats dau­ert unge­fähr 30 Minu­ten. Für vier Implan­tate muß man etwa ein bis zwei Stun­den ein­rech­nen. Die Fäden wer­den nach einer Woche gezo­gen.
Klingt die örtli­che Betäu­bung ab, tritt ein gerin­ger Wund­schmerz auf, der nach der Ein­nahme eines ver­ord­ne­ten Schmerz­me­di­ka­men­tes schnell nach­lässt. Am Tag nach dem Ein­griff ist übli­cher­weise mit einer Schwel­lung und gele­gent­lich mit klei­ne­ren Blut­er­güs­sen zu rech­nen, die ein paar Tage anhal­ten kön­nen. Ver­ord­nete Medi­ka­mente, wie zum Bei­spiel ein Anti­bio­ti­kum, das eine mög­li­che Wund­hei­lungs­stö­rung bezie­hungs­weise Infek­tion ver­mei­den hilft, soll­ten gewis­sen­haft nach den ver­schrie­be­nen Dosie­run­gen ein­ge­nom­men werden.

Die Pati­en­ten sind in der Regel vor­über­ge­hend nicht arbeits­fä­hig. Wäh­rend der regel­mä­ßi­gen Kon­trol­len beob­ach­tet der Arzt in der Fol­ge­zeit die unge­störte Wund­hei­lung.
In der sen­si­blen Früh­phase nach einer Implan­ta­tion soll­ten die Implan­tate unbe­las­tet ein­hei­len. Pro­the­sen­trä­ger soll­ten des­halb ihre Pro­these nicht tra­gen, um den Druck der auf­lie­gen­den Pro­these zu ver­mei­den. Frü­hes­tens eine Woche nach Ent­fer­nung des Naht­ma­te­ri­als kann eine Pro­these dann vom Arzt im Bereich der gesetz­ten Implan­tate aus­ge­schlif­fen und mit einem weich­blei­ben­den, pro­vi­so­ri­schen Unter­füt­te­rungs­ma­te­rial ergänzt wer­den. Bis zum Frei­le­gen der Implan­tate kann so die alte Pro­these wei­ter getra­gen werden.