Ein­zel­zahn­er­satz  

Ein­zelne feh­lende Zähne in einer ansons­ten geschlos­se­nen Zahn­reihe kön­nen sowohl im Front- als auch im Sei­ten­zahn­be­reich durch Implan­tate ersetzt wer­den. Diese Ver­sor­gun­gen kom­men ästhe­tisch und funk­tio­nell den eige­nen Zäh­nen sehr nahe. Sie stel­len somit mehr als nur eine Alter­na­tive zur her­kömm­li­chen Ver­sor­gung mit einer Brü­cke dar, erspa­ren sie doch das Abschlei­fen der (oft­mals gesun­den) Nach­bar­zähne. Das Abschlei­fen eige­ner Zähne geht immer mit einer deut­li­chen Ver­schlech­te­rung der Pro­gnose und Ver­rin­ge­rung der Lebens­er­war­tung die­ser Zähne einher.

Natür­li­che Belas­tung bei implan­to­lo­gi­schen Versorgungen

Bei einer implan­to­lo­gi­schen Ver­sor­gung wer­den die Kau­kräfte wie zuvor beim vor­han­de­nen Zahn über das Implan­tat auf den Kno­chen über­tra­gen. So wird über den funk­tio­nel­len Reiz einem Kno­chen­ab­bau vor­ge­beugt. Im Falle einer her­kömm­li­chen Brü­cken­pro­these kommt es unter dem Brü­cken­glied oder dem Pro­the­sen­sat­tel des ersetz­ten Zah­nes unwei­ger­lich zu einem deut­li­chen Knochenschwund.