Die Zukunft der Implantologie  

Der Erfolg einer Implan­ta­tion hängt weni­ger von dem Design des Implan­tats und dem chir­ur­gi­schen Vor­ge­hen ab als viel­mehr von dem Kno­chen, in den der Implan­tat­kör­per ver­senkt wird. Je mehr Kno­chen vor­han­den ist, desto bes­ser. Ent­schei­dend ist auch die Kno­chen­struk­tur, denn erfah­rungs­ge­mäß nimmt ein dich­te­rer Kno­chen Implan­tate bes­ser an als ein dünn gefloch­te­ner. Vorn im Unter­kie­fer ähnelt der Kno­chen einem fes­ten Holz­stück, seit­lich im Ober­kie­fer hat der Kno­chen eine Korallen- oder Schwamm­struk­tur. Es ist ein­leuch­tend, dass in solch einem porö­sen Mate­rial eine Art Dübel, wie das Implan­tat gerne bezeich­net wird, schlech­ter hält.

Bevor ein Implan­tat­chir­urg die Ent­schei­dung zur Implan­ta­tion trifft, wird er sehr genau beur­tei­len, ob genü­gend Kno­chen vor­han­den ist. Geht man davon aus, dass ein Implan­tat mit vier Mil­li­me­tern Durch­mes­ser all­sei­tig von min­des­tens einem Mil­li­me­ter, bes­ser aber zwei Mil­li­me­tern gesun­dem Kno­chen umge­ben sein muß, dann sollte der Kie­fer­kamm vor der Auf­nahme eines Implan­ta­tes auch min­des­tens sechs Mil­li­me­ter, im sicht­ba­ren Front­zahn­be­reich bes­ser aber acht Mil­li­me­ter breit sein. Natür­lich spielt auch die Kie­fer­kamm­höhe eine große Rolle; ein län­ge­res Implan­tat weist in der Regel bes­sere Ver­weil­zei­ten auf. Implan­tate, die acht Mil­li­me­ter oder kür­zer sind, haben schlech­tere Ein­heil­chan­cen. Liegt ein der­art star­ker Kno­chen­schwund vor, dass eine unmit­tel­bare Implan­ta­tion nicht mög­lich ist, dann ist es unter Umstän­den mög­lich, die Kno­chen­masse in die­sen Kie­fer­ab­schnit­ten zunächst zu vermehren.

Kno­chen­spende aus Kinn und Hüfte

Eine der gän­gigs­ten Tech­ni­ken ist die Anla­ge­rung, Auf­la­ge­rung oder Ein­la­ge­rung kör­per­ei­ge­nen Kno­chens auf oder in den geschwun­de­nen Kie­fer­kamm. Han­delt es sich um kleine Kno­chen­auf­fül­lun­gen, ver­wen­det der Arzt Kno­chen aus benach­bar­ten Kie­fer­re­gio­nen, zum Bei­spiel aus dem Kinn oder den hin­ters­ten Abschnit­ten des Ober- und Unter­kie­fer­kamms. Der ope­ra­tive Ein­griff zur Ent­nahme von Kno­chen aus dem Kinn­be­reich erfolgt vom Ansatz der Unter­lippe im Mund­be­reich und hin­ter­läßt weder sicht­bare Nar­ben noch eine Kon­tur­ver­än­de­rung des Kinns. Diese klei­ne­ren Kno­chen­trans­plan­ta­tio­nen kön­nen als ambu­lan­ter Ein­griff in örtli­cher Betäu­bung durch­ge­führt wer­den. Die Bedin­gun­gen eines ste­ri­len Ope­ra­ti­ons­saa­les müs­sen aber gege­ben sein.

Wird der ver­pflanzte Kno­chen (»bone-graft«) dem Kie­fer­kamm sat­tel­för­mig auf­ge­la­gert, spricht man von einem soge­nann­ten »onlay-graft«. Als rei­ner Anla­ge­rungs­span ver­wen­det, nennt man ihn »veneer-graft«. Dient er der Ein­la­ge­rung in tiefe Kno­chen­de­fekte, wird er als »inlay-graft« bezeich­net. (»graft« ist also das eng­li­sche Wort für »Trans­plan­tat«). Gemein­sam ist all die­sen Tech­ni­ken, dass das ver­pflanzte Kno­chen­stück mit­hilfe einer klei­nen Tit­an­schraube am Rest­kie­fer­kno­chen befes­tigt wer­den muss. Auch muss jedes Kno­chen­trans­plan­tat anschlie­ßend voll­stän­dig mit Schleim­haut bedeckt sein. Geschieht dies nicht, heilt der trans­plan­tierte Kno­chen nicht an und muss wie­der ent­fernt wer­den. Nach einer mehr­mo­na­ti­gen Ein­heil­phase, deren Dauer von der Beschaf­fen­heit des Spen­der­kno­chens und dem Ort der Ein­pflan­zung abhängt, wird die Schleim­haut über dem neu geform­ten Kie­fer­kamm ein­ge­schnit­ten und in diese Öffnung ein oder meh­rere Implan­tate gesetzt. Gleich­zei­tig wird die Tit­an­schraube ent­fernt. Manch­mal erfol­gen das Ein­brin­gen eines Kno­chen­trans­plan­ta­tes und die Implan­ta­tion auch in der glei­chen Sitzung.

Für große Kie­fer­de­fekte, wie bei einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder gar die Auf­fül­lung eines gan­zen Kie­fers nach einer Krebs­ope­ra­tion, rei­chen kleine Kno­chen­spen­den nicht aus. In die­sen Fäl­len müs­sen Kno­chen­de­pots aus den Hüft­kno­chen genutzt wer­den. Das klingt aller­dings dra­ma­ti­scher, als es ist. Der Hüft­kno­chen ist ein gro­ßer Kno­chen­spei­cher, und wenn man dort Stü­cke von zwei bis drei Qua­drat­zen­ti­me­tern ent­fernt, scha­det das nicht. Natür­lich las­sen sich diese aus­ge­dehn­ten Ein­griffe nur unter Voll­nar­kose vor­neh­men. Einen Vor­teil hat die Ver­pflan­zung gro­ßer Kno­chen­stü­cke im Ver­gleich zu den klei­nen: Oft­mals kön­nen in der­sel­ben Sit­zung Implan­tate ein­ge­bracht wer­den, die in die­sen beson­de­ren Fäl­len gleich­zei­tig das Kno­chen­trans­plan­tat auf dem rest­li­chen Ober- oder Unter­kie­fer fixie­ren. Es ent­fällt somit die mehr­mo­na­tige War­te­zeit bis zur Implantation.

Unter dem soge­nann­ten »bone-splitting« ( = »Kno­chen spal­ten«) ver­steht man eine chir­ur­gi­sche Tech­nik, die klei­nere Kie­fer­ab­schnitte, die geschrumpft sind und nicht mehr gut ernährt wer­den, für Implan­tate auf­nah­me­fä­hig macht. Der schmale Kie­fer­kamm wird in sei­ner Längs­rich­tung mit Mei­ßeln vor­sich­tig gespal­ten, wobei die seit­li­chen Kno­chen­la­mel­len zur Seite gedrängt wer­den. Es ent­steht ein kasten- oder mul­den­för­mi­ger Kno­chen­raum, der beid­sei­tig von dün­nem Kie­fer­kno­chen begrenzt ist und nun mit kör­per­ei­ge­nen Kno­chen­stück­chen oder mit Kno­chen­er­satz­ge­webe auf­ge­füllt wer­den kann. Wird »bone split­ting« auf einen klei­nen Kie­fer­ab­schnitt begrenzt, reicht für den Ein­griff eine örtli­che Betäu­bung aus. Die Implan­tate wer­den vor­zugs­weise in einer zwei­ten Sit­zung gesetzt, nach­dem der neu­ge­schaf­fene und ver­brei­terte Kie­fer­kamm aus­rei­chend knö­chern durch­baut ist.