Wenn Schönheits-OPs der Gesundheit dienen, ist es in einigen Fällen möglich, dass die Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen. Es muss dann allerdings feststehen, dass es sich um eine Operation mit medizinischer Notwendigkeit handelt. Das ist der Fall, wenn es sich um Missbildungen handelt, die gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben. Dies sind zum Beispiel Einschränkungen der Funktionsfähigkeit oder auch ästhetische Entstellungen, die die psychische Verfassung des Patienten klar beeinträchtigen. Die medizinische Notwendigkeit muss durch ein entsprechendes Gutachten belegt werden. In einigen Fällen genügt ein Gutachten des behandelnden Arztes. Hin und wieder fordert die Krankenkasse aber auch eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Gilt es, eine psychische Beeinträchtigung nachzuweisen, muss ein psychologisches Gutachten vorgelegt werden. Einen Psychologen kann sowohl der Arzt als auch die Krankenkasse empfehlen.
Üblicherweise werden die Kosten für den Eingriff vollständig von der Krankenkasse übernommen. Es gibt allerdings Ausnahmen – zum Beispiel, wenn bei einer Korrektur der Nasenscheidewand gleichzeitig eine Verschönerung der Nase vorgenommen wird. Die Kassen tragen dann lediglich den Korrektureingriff. Die Kosten für Anästhesie, Material und Krankenhaus werden hingegen normalerweise vollständig übernommen.
Beispiele für kassenfinanzierte Schönheitsoperationen sind Nasenkorrekturen zur Verbesserung von Atemproblemen. Die Notwendigkeit des Eingriffs kann durch einen objektiven Atemfunktionstest ermittelt werden. Auch nach einem Unfall muss die Krankenkasse die Kosten für eine Nasenkorrektur übernehmen.
Ebenso kann die Kasse bei zu großen Brüsten die Kosten für eine Brustverkleinerung tragen. Dabei muss der Arzt nachweisen, dass Rücken oder Nacken der Frau unter der massiven Oberweite leiden. Ebenso können andere Brustkorrekturen finanziert werden, beispielsweise wenn Brüste durch Unfälle, Tumorerkrankungen oder angeborene Fehlbildungen (Rüsselbrust, Fehlen einer Brustdrüse, etc.) entstellt sind. Weiterhin kann die Korrektur von Schlupflidern, die die Sehfähigkeit vermindern, von den Krankenkassen bezahlt werden. Kinder bis 12 Jahre können sich auf Kosten der Kassen die Ohren anlegen lassen. Erwachsene müssen erst nachweisen, dass die Segelohren zu einer psychischen Belastung führen. Weiterhin als gesundheitliches Problem anerkannt sind Fettschürzen, die nach massivem Gewichtsverlust entstehen können. Auch hier kann die Kasse auf Anfrage den Eingriff finanzieren.















