Schön­heits­ope­ra­tio­nen, die die Kran­ken­kasse finanziert

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Wenn Schönheits-OPs der Gesund­heit die­nen, ist es in eini­gen Fäl­len mög­lich, dass die Kran­ken­kas­sen die Kos­ten dafür über­neh­men. Es muss dann aller­dings fest­ste­hen, dass es sich um eine Ope­ra­tion mit medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit han­delt. Das ist der Fall, wenn es sich um Miss­bil­dun­gen han­delt, die gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gun­gen zur Folge haben. Dies sind zum Bei­spiel Ein­schrän­kun­gen der Funk­ti­ons­fä­hig­keit oder auch ästhe­ti­sche Ent­stel­lun­gen, die die psy­chi­sche Ver­fas­sung des Pati­en­ten klar beein­träch­ti­gen. Die medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit muss durch ein ent­spre­chen­des Gut­ach­ten belegt wer­den. In eini­gen Fäl­len genügt ein Gut­ach­ten des behan­deln­den Arz­tes. Hin und wie­der for­dert die Kran­ken­kasse aber auch eine Begut­ach­tung durch den medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen (MDK). Gilt es, eine psy­chi­sche Beein­träch­ti­gung nach­zu­wei­sen, muss ein psy­cho­lo­gi­sches Gut­ach­ten vor­ge­legt wer­den. Einen Psy­cho­lo­gen kann sowohl der Arzt als auch die Kran­ken­kasse empfehlen.

Übli­cher­weise wer­den die Kos­ten für den Ein­griff voll­stän­dig von der Kran­ken­kasse über­nom­men. Es gibt aller­dings Aus­nah­men – zum Bei­spiel, wenn bei einer Kor­rek­tur der Nasen­schei­de­wand gleich­zei­tig eine Ver­schö­ne­rung der Nase vor­ge­nom­men wird. Die Kas­sen tra­gen dann ledig­lich den Kor­rek­tur­ein­griff. Die Kos­ten für Anäs­the­sie, Mate­rial und Kran­ken­haus wer­den hin­ge­gen nor­ma­ler­weise voll­stän­dig übernommen.

Bei­spiele für kas­sen­fi­nan­zierte Schön­heits­ope­ra­tio­nen sind Nasen­kor­rek­tu­ren zur Ver­bes­se­rung von Atem­pro­ble­men. Die Not­wen­dig­keit des Ein­griffs kann durch einen objek­ti­ven Atem­funk­ti­ons­test ermit­telt wer­den. Auch nach einem Unfall muss die Kran­ken­kasse die Kos­ten für eine Nasen­kor­rek­tur übernehmen.

Ebenso kann die Kasse bei zu gro­ßen Brüs­ten die Kos­ten für eine Brust­ver­klei­ne­rung tra­gen. Dabei muss der Arzt nach­wei­sen, dass Rücken oder Nacken der Frau unter der mas­si­ven Ober­weite lei­den. Ebenso kön­nen andere Brust­kor­rek­tu­ren finan­ziert wer­den, bei­spiels­weise wenn Brüste durch Unfälle, Tumor­er­kran­kun­gen oder ange­bo­rene Fehl­bil­dun­gen (Rüs­sel­brust, Feh­len einer Brust­drüse, etc.) ent­stellt sind. Wei­ter­hin kann die Kor­rek­tur von Schlupfli­dern, die die Seh­fä­hig­keit ver­min­dern, von den Kran­ken­kas­sen bezahlt wer­den. Kin­der bis 12 Jahre kön­nen sich auf Kos­ten der Kas­sen die Ohren anle­gen las­sen. Erwach­sene müs­sen erst nach­wei­sen, dass die Segel­ohren zu einer psy­chi­schen Belas­tung füh­ren. Wei­ter­hin als gesund­heit­li­ches Pro­blem aner­kannt sind Fett­schür­zen, die nach mas­si­vem Gewichts­ver­lust ent­ste­hen kön­nen. Auch hier kann die Kasse auf Anfrage den Ein­griff finanzieren.

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