Botox® erhält in USA und in Groß­bri­tan­nien die offi­zi­elle Zulas­sung zur Behand­lung schwe­rer Migräneformen

botox Foto: Andrea Rankovic - Fotolia.com

Die Infor­ma­tion, daß Botox® bei Migräne hel­fen kann ist abso­lut nicht neu. Im Rah­men der Falt­ren­be­hand­lung mit Botox® bzw Vis­ta­bel®, des­sen Inhalts­stoff mit Botu­li­num­to­xin A iden­tisch ist, haben wir immer wie­der als wil­kom­me­nen Neben­ef­fekt eine Ver­bes­se­rung chro­ni­scher Kopf­schmer­zen beob­ach­tet. Gut vor­stell­bar ist auch die Wech­sel­wir­kung von unwill­kür­lich dau­er­haft ange­spann­ter Mus­ku­la­tur im Kopf- und Nacken­be­reich und der Ent­ste­hung von Kopf­schmer­zen. Auch die gezielte Behand­lung von Migräne und star­ken, chro­ni­schen Kopf­schmer­zen ist auch in Deutsch­land bereits seit Jah­ren All­tag. Hierzu ist aller­dings eine spe­zi­elle Pati­en­ten­auf­klä­rung erfor­der­lich, denn die Behand­lung erfolgt bis­lang außer­halb des Zulas­sungs­um­fan­ges ( soge­nann­ter „off label use“ ). Dies ist nicht ver­bo­ten, erfor­dert aber die bewusste Ein­wil­li­gung des Patienten.

Mit der Zulas­sung des Medi­ka­men­tes Botu­li­num­to­xin zur Migrä­ne­be­hand­lung öffnen sich den­noch neue Mög­lich­kei­ten, da zuge­las­sene Medi­ka­mente in Abhän­gig­keit von der Schwere der Erkran­kung auch von den Kas­sen über­nom­men wer­den kann. Dies ist beim „off label use“ nicht mög­lich. Die ame­ri­ka­ni­schen Zulas­sungs­be­din­gun­gen sehen den Ein­satz des Medi­ka­men­tes Botox ® aller­dings nur für sehr schwere Fälle vor: min­des­tens 14 Tage im Monat, min­des­tens vier Stun­den Dauer der Kopfschmerzanfälle.

Die Ent­wick­lung in Deutsch­land bleibt abzuwarten.

Die Bezeich­nung „Ner­ven­gift“ für Botox ® ist im Übri­gen grund­falsch. Botox® schä­digt keine Ner­ven son­dern hemmt zeit­weise die Über­tra­gung zwi­schen Ner­ven­en­di­gung und Mus­kel­fa­ser. Botu­li­num­to­xin wird von Bak­te­rien her­ge­stellt und ist – ein wei­te­rer popu­lä­rer Irr­tum – kein Schlan­gen­gift. Botox® ist ein sehr siche­res Medi­ka­ment mit einer um das Viel­fa­che höhe­ren Sicher­heit als bei­spiels­weise Par­acet­amol, ein han­dels­üb­li­ches, gutes und rezept­freies Medi­ka­ment zur Schmerz­be­hand­lung, das aber schon bei der 10fachen der Behand­lungs­do­sis töd­lich wir­ken kann. Bei Botox liegt die Behand­lungs­do­sis bei nur 2% der gefähr­li­chen Dosis.

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